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Tagespflege

Tagespflege: Kosten - Anspruch - Finanzierung

Die Tagespflege beschreibt eine Einrichtung, die pflegebedürftige Menschen aufnimmt, welche Hilfe bei ihren täglichen Bedürfnissen brauchen. Meistens wird diese Bedürftigkeit durch das Alter oder durch eine Krankheit hervorgerufen. Bei der Tagespflege verbringt ein pflegebedürftiger Mensch tagsüber Zeit in einer Einrichtung, hier wird er in einer Gruppe betreut. Meist werden unterschiedliche Aktivitäten wie Kochen, Gedächtnistraining oder Spielen angeboten. Die Mitarbeiter kümmern sich auch um die Medikamentengabe oder unterstützen beim Toilettengang, sowie anderen Pflegetätigkeiten. Ebenfalls werden in der Tagespflege Mahlzeiten wie Frühstück oder Mittagessen angeboten. In der Tagespflegeeinrichtung werden die alten und kranken Menschen von Pflege- und Betreuungspersonal versorgt. Die Besuchsdauer beträgt in der Regel acht Stunden und findet überwiegend während der Woche statt. Am Wochenende bieten die meisten Tagespflegeeinrichtungen die Unterstützung nicht an. Im Gegensatz zur Nachtpflege, verlässt der Betreuungsbedürftige spätestens bis zum Abend die Pflegeeinrichtung.

Definition Tagespflege gem. SGB XI

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege beinhaltet auch die notwendige Beförderung der Pflegebedürftigen von ihrer Wohnung zur Tagespflegeeinrichtung und zurück.

Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Leistungsbeträge nach Satz 2 die pflegebedingten Aufwendungen der teilstationären Pflege einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Der Anspruch auf teilstationäre Pflege umfasst je Kalendermonat

1. für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 einen Gesamtwert bis zu 724 Euro,
2. für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3 einen Gesamtwert bis zu 1.363 Euro,
3. für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4 einen Gesamtwert bis zu 1.693 Euro,
4. für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5 einen Gesamtwert bis zu 2.095 Euro.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tagespflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombileistungen in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.

Welches Angebot erhält man in der Tagespflege?

Das Angebot in der Tagespflege ist umfassend und kann je nach Einrichtung und Gruppengröße variieren. Auch, wenn es der Begriff suggeriert, ist eine Pflege nicht zwingend geschuldet. Oft spricht man auch von einem Tagestreff. Besonders, wenn man die zu betreuenden Personen vorsichtig an diese Betreuungsform heranführen möchte. Da die Besucher der Tagespflege oft einen Großteil des Tages in der Tagespflege verbringen gehören die Mahlzeiten zu einem festen Bestandteil. Weiterhin wird in der Tagespflege für Abwechslung gesorgt, dies geschieht durch unterschiedliche Aktivitäten, hierzu gehören zum Beispiel Basteln, Vorlesen, Singen oder Unterhaltungen. Einige Tagespflegeeinrichtungen haben feste Besuchszeiten, andere können wiederrum etwas flexiblere Zeiten über den Tag hinweg anbieten. Bei allen Tagespflegeeinrichtungen ist jedoch gleich, dass die Besucher die Tagespflegeeinrichtung abends verlassen müssen und zu Hause übernachten. Für alte Menschen ist es meistens ein großer Genuss, zusammen in einer großen Runde zu speisen. Nicht nur hören viele alte Menschen im Alter auf, sich gut zu ernähren, insbesondere das Essen in Gruppen fällt häufig weg. Auch bei höherer Pflegebedürftigkeit sind Besucher der Tagespflege gut versorgt, denn das eingesetzte Personal ist auch hierfür ausgebildet und kann in jeder Situation pflegend unterstützen. Zum Beispiel beim Toilettengang, bei der Versorgung von Inkontinenz, beim Essen und bei notwendiger Körperhygiene. Zum persönlichen Wohlbefinden der Person trägt bei, dass ein Programm den Tagesablauf erfüllt. Manchmal bieten Tagespflegeeinrichtungen auch Ausflüge zu nahegelegenem Orte, wie einen Besuch auf dem Wochenmarkt. Viele Tagespflegeeinrichtungen verfügen über eigenen Fahrtdienste mit denen die Besucher zu Hause abgeholt und wieder zurückgebracht werden.

Was kostet Tagespflege?

Kosten stellen bei der Pflege immer einen wichtigen Punkt dar, denn natürlich ist es neben dem Wunsch eine Tagespflege in Anspruch zu nehmen auch eine Frage der finanziellen Möglichkeiten für welche Form der Entlastung oder Versorgung man sich entscheidet.

Glücklicher Weise existiert für die Tagespflege ein separater Topf, der nichts mit anderen Leistungen zu tun hat. Wer die Tagespflege in Anspruch nehmen möchte, braucht nicht zu befürchten das zum Beispiel das Pflegegeld gekürzt wird oder nicht mehr genügend Pflegesachleistungen für den Pflegedienst übrigbleiben.
Auch andere Leistungen gibt es weiterhin in voller Höhe – z.B. den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege.

Die Durchschnittlichen Kosten für eine Tagespflege liegen bei ca. 60,- bis 90,- Euro pro Tag.
Die Kosten variieren in Abhängigkeit der jeweiligen Tagespflegeeinrichtung und dem Angebot. Einige Anbieter bieten die Abholung und das Zurückbringen der Besucher mit in Ihrem Angebot an, einige berechnen diese Kosten separat.

Im Gegenzug unterstützt die Pflegekasse aus dem Topf der Tagespflege mit folgenden Beträgen:

Welchen Zuschuss bekommt man für Tagespflege?

Pflegegrad 1 125,- Euro über Entlastungsbetrag möglich
Pflegegrad 2 724,- € im Monat
Pflegegrad 3 1.363,- € im Monat
Pflegegrad 4 1.693,- € im Monat
Pflegegrad 5 2.095,- € im Monat

Wer keinen Pflegegrad hat muss nicht leer ausgehen. Lediglich der Topf der Tagespflege sieht hier keine Berücksichtigung vor. Bei Pflegegrad 1 können Sie immer hin den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat einsetzen. Da viele Personen, besonders im Pflegegrad 1, keinen Gebrauch vom Entlastungsbetrag machen, und dieser sich monatlich aufsummiert, kann hiermit für Entlastung gesorgt werden.

Über den Topf der Tagespflege werden nur die Kosten der Betreuung und Pflege getragen. Nicht berücksichtigt sind die anfallenden Kosten für Verpflegung und die sogenannte Instandhaltung der Einrichtung. Diese Posten stellen immer den Eigenanteil an der Tagespflege dar und liegen im Schnitt bei 20,- bis 30,- Euro pro Tag in der Tagespflege.

Auch die Pflegegrade 2 bis 5 können zur Finanzierung dieser Eigenbeteiligung den Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- € verwenden. Da die Leistungen der Pflegekasse für die Tagespflege keinen Einfluss auf die Zahlungen des Pflegegeldes oder der Sachleistungen im jeweiligen Pflegegrad haben, kann zum Beispiel auch das Pflegegeld verwendet werden, um die Eigenbeteiligung zu tragen.

Kostenbeispiel Tagespflege

Kostenbeispiel für Tagespflege

Ausgehend von einer pflegebedürftigen Person im Pflegegrad 3 und einem Tagessatz von 70,- Euro sowie einer Verpflegung- und Instandhaltungspauschale in Höhe von 25.- Euro würde die Unterstützung der Pflegekasse über die Leistungen der Tagespflege für ca. 4 Besuche pro Woche in der tagespflege ausreichen. Demgegenüber stünde eine Eigenbeteiligung in Höhe von etwa 430,- Euro pro Monat. Bereits mit dem Pflegegeld in Höhe von 545,- Euro im Pflegegrad 3 könnten diese Kosten gut aufgefangen werden. Insofern stellt die Pflegekasse einen umfangreichen Anspruch zur Deckung dieser kosten zur Verfügung. In günstigeren Einrichtungen kann bereits ab dem Pflegerad 3 eine Versorgung an allen Wochentagen (außer am Wochenende).

Für wen eignet sich Tagespflege?

Ob die Tagespflege sinnvoll für einen selbst oder für einen Bekannten ist, hängt ganz vom individuellen Fall ab. Nicht nur die Umstände, sondern auch die Persönlichkeit und der Charakter der jeweiligen Person sind entscheidend. Natürlich kommt es auch darauf an, wie groß das Interesse an sozialer Integration ist. Nicht alle Menschen möchten im hohen Alter Ihr zu Hause verlassen. Auch, wenn man in der Tagespflege oft beobachten kann, dass eine Gewöhnung schnell stattfindet und mögliche Ängste schnell abgelegt werden können.

Die Tagespflege kann helfen, wenn überwiegend Angehörige für die Betreuung und Pflege verantwortlich sind. Durch die Tagespflege können pflegende Angehörigen entlastet werden und sich erholen. Durch die Entlastung können sich pflegende Angehörige in der übrigen Zeit oft verständnisvoller und entspannter um die zu pflegende Person kümmern. Die Tagespflege kann Angehörigen schwere Last von den Schultern nehmen. Der Umfang ist flexibel, von mehreren Wochen am Stück, wegen akuter Überlastung oder dauerhaft für einige Tage in der Woche um ein allgemeines und dauerhaftes Gleichgewicht zu schaffen.

Bei chronischen Krankheiten kann es für sie pflegebedürftige angenehmer sein, wenn Sie ihre Zeit mit Menschen teilen, die ähnliche Leiden haben. Auch kann es für Pflegebedürftige manchmal angenehmer sein, wenn Sie ihre eigenen Angehörigen nicht mit der gesamten Pflege zur Last fallen wollen. Von besonders hoher Bedeutung ist die Sicherheit der alten Person. Durch die Beaufsichtigung in der Gruppe kann eine Begleitung und Unterstützung bei alltäglichen Dingen stattfinden, zum Beispiel beim Toilettengang. Viele alte Menschen sind stark Sturzgefährdet und selten kann immer ein Angehöriger in der Nähe sein, wenn Bedürfnisse entstehen.

Zu guter Letzt kann es alleinstehenden alten Menschen helfen, wieder den sozialen Anschluss zu finden und einen schönen Lebensabend zu verbringen.

Es gibt zahlreiche Gründe, welche dafürsprechen, dass die Tagespflege praktisch ist. Nun wollen wir uns kurz damit befassen, welche Personengruppen genau häufig großen Gefallen an der Tagespflege finden. Hierzu gehören alleinstehende Personen, welche das selbstständige Leben nicht mehr ganz problemfrei hinbekommen. In besonderem Maße ist die Tagespflege auch für ältere Menschen sinnvoll, die weder Hunger noch Durst verspüren und darum jemanden brauchen, der sie an ihre grundlegenden Bedürfnisse erinnert. Bei Krankheitsbildern wie Alzheimer oder Demenz kann die Tagespflege ebenfalls hilfreich sein, da diese Krankheiten für pflegende Angehörige häufig sehr belastend sind und weil die Fachkräfte vor Ort besser mit den Krankheiten umgehen können.
Möchte eine Person im Alter das Kochen, den Gang zur Toilette oder eine ähnliche Tätigkeit wieder erlernen, so passiert das sehr häufig über die Tagespflege. Auch soziale Fähigkeiten werden hier von vielen alten Menschen wieder aufgefrischt.

Wann ist eine Tagespflege nicht möglich?

Es kann Situationen geben, in denen eine Tagespflege nicht möglich ist. Zum Beispiel, wenn die pflegebedürftige Person sich dagegen verschließt und den Aufenthalt ablehnt. Auch bei starken Weglauftendenzen kann die Einrichtung an die Grenzen stoßen, ebenso bei aggressivem Verhalten. Da es sich bei der Tagespflege immer auch um eine Gruppenbetreuung handelt muss das Wohl der gesamten Gruppe Beachtung finden. Natürlich möchte jede Tagespflege helfen, Tagespflegeeinrichtungen sind bei der Entscheidung, wen Sie in die Tagespflege aufnehmen jedoch frei und haben keinen Zwang jede Person aufzunehmen. Also kann es zum Wohl der Gruppe oder zur Wahrung der Sicherheit auch vorkommen, dass eine pflegebedürftige Person nicht in der gewünschten Tagespflege aufgenommen wird.

Anspruch auf Tagespflege

Tagespflege bei häuslicher 24 Stunden Pflege

In etwa 300.000 deutschen Haushalten helfen osteuropäische Betreuungskräfte bei der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen. Oft handelt es sich um polnische Pflegekräfte. Je nach Schwere der Betreuung kümmern Sie sich im Rahmen der sogenannten 24 Stunden Pflege sehr umfangreich um das Wohl der Pflegebedürftigen. Je schwerer die Betreuung ist, desto stärker sind Familien und Angehörige in die Betreuung eingebunden, zum Bespiel bei der Sicherstellung von Pausen und Ruhezeiten oder wenn häufige nächtliche Hilfe nötig ist, arbeiten Betreuungskraft und Angehörige Hand in Hand. Manchmal ist es pflegenden Angehörigen aufgrund von örtlichen Distanzen, familiäre oder beruflichen Verpflichtungen nicht möglich für die benötigte Entlastung zu sorgen. Auch in diesen Fällen kann die Tagespflege für Entlastung sorgen und dazu beitragen, dass die eingesetzten Kräfte sich erholen können oder anderen Verpflichtungen nachgehen können. Vorteilhaft ist auch in diesem Fall, dass die Kosten zu einem Großteil über den Topf der Tagespflege gedeckt werden können.

Fazit zur Tagespflege

Die Tagespflege lässt sich flexibel und variabel einsetzen, um Belastung von pflegenden Angehörigen zu reduzieren. Weiterhin kann die Tagespflege einen sicheren und geselligen Aufenthaltsort für pflegebedürftige Menschen sein. Positiv hervorzuheben ist die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse, mit der ein Großteil oder sogar die gesamten Kosten für eine Tagespflege getragen werden können.

Kontaktaufnahme bei allen Fragen zum Thema 24 Stunden Pflege

Bei allen Fragen rund um das Thema 24 Stunden Pflege durch osteuropäische Pflegekräfte ist Lebenshilfe24 Ihr kompetenter und freundlicher Ansprechpartner.

Dieser Ratgeber zum Thema Tagespflege erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist als unverbindlich anzusehen. Er soll lediglich als Orientierung für Interessierte dienen. Je nach Neuerungen in der Gesetzgebung/ Verordnung oder im Einzelfall ist es möglich, dass Zahlen abweichen oder Informationen abweichend sind. Die jeweiligen Ansprüche gilt es im Vorfeld mit der zuständigen Pflegekasse zu klären. Ihr Ansprechpartner wird Ihnen exakt mitteilen können welche Kosten übernommen werden.

Quellen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/tagespflege-und-nachtpflege.html
https://www.senioren-ratgeber.de/Pflege/Warum-die-Tagespflege-oft-eine-gute-Idee-ist-555913.html

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