Erfahrungen & Bewertungen zu Lebenshilfe24

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Lebenshilfe24

Unser 24-Stunden-Pflege-Angebot punktet durch einfachen und transparenten Kosten-Überblick!

 

So einfach gehts

1. Fragebogen

einfach den Fragebogen ausfüllen

2. Pflegepersonal

auf Sie persönlich abstimmen

3. Anreise

und Arbeitsbeginn bei Ihnen zu Hause

1. Fragebogen

einfach den Fragebogen ausfüllen

2. Pflegepersonal

auf Sie persönlich abstimmen

3. Anreise

und Arbeitsbeginn bei Ihnen zu Hause

24 Stunden Pflege mit einer polnischen Pflegekraft

Auf Grundlage der im Fragebogen getätigten Angaben erstellen wir Ihnen zunächst ein unverbindliches Angebot für den Komplettpreis Ihrer 24-Stunden-Pflege. Es entstehen Ihnen hierbei keine weiteren Kosten wie etwa Vermittlungsgebühren oder Reisekosten. Auf diese Weise bieten wir Ihnen ausgezeichnete Kostentransparenz und verlässliche Planungssicherheit.

Nicht nur die Erstellung Ihres persönlichen Angebots, sondern auch unsere diesbezügliche umfangreiche und kompetente Beratung nehmen Sie selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich in Anspruch. Wir heben gerne hervor, dass Ihnen bis zur Ankunft Ihrer 24-Stunden-Pflege- und Betreuungskraft keinerlei Kosten entstehen.

Die Gesamtkosten für 24 Stunden Pflege richten sich nach der Höhe des Betreuungsaufwands sowie Ihren Wünschen an die Betreuungskraft. Unser Angebot ist speziell auf Ihre Bedürfnisse ausgelegt und basiert auf einem sehr fairen Preis-Leistungs-Verhältnis.

24-Stunden-Betreuung der Lebenshilfe24 GmbH: ein Kosten-Beispiel

Die folgende Kostenaufstellung dient als beispielhafte Veranschaulichung. Berücksichtigt werden alle anfallenden Kosten im Rahmen der sog. 24 Stunden Pflege und Betreuung durch eine polnische Pflegekraft sowie die Inanspruchnahme möglicher Vergünstigungen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass jede Betreuungssituation individuell ist, genauso wie unser unverbindliches Angebot. Unser Beispiel bietet eine gute Orientierung zu den möglichen Kosten. Abweichungen sind möglich, wenn ein erhöhter Betreuungsaufwand erkennbar ist oder wenn erweiterte Qualifikationen hinsichtlich der eingesetzten Betreuungspersonen gewünscht werden. Der Pflegegrad und die Sprachqualifikation sind lediglich zwei von vielen Faktoren, die wir für Ihr individuelles Angebot und die passende Zuordnung von Betreuungs-personen heranziehen. Saisonale Spitzen zu Ferienzeiten oder um die Weihnachtszeit können aufgrund Ihrer Knappheit und der hohen Nachfrage ebenfalls zu Abweichungen bei der Angebotserstellung führen.

Veranschaulicht wird die 24-Stunden-Betreuung einer 92-jährigen Dame mit Pflegegrad 3. Zu den benötigten Leistungen gehören unter anderem:

  • sog. 24 Stunden Betreuung
  • Hilfe bei Hygiene, Ankleiden, Essen
  • hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Waschen, Reinigen)
  • Mobilisierung und Hilfe bei gymnastischen Übungen nach Anleitung von Therapeuten und Ärzten
  • Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt und der Familie der Pflegebedürftigen
  • individuelle Betreuung nach Absprache (z. B. Versorgung von Haustieren)
  • individuelle Betreuung nach den Wünschen und Vorlieben des Pflegebedürftigen (z. B. Besuche von Verwandten, kulturelle Veranstaltungen)
  • Zeit für individuelle Zuwendungen wie Spaziergänge, Gespräche, Vorlesen usw.
Pflegekraft aus Polen für die Seniorenbetreuung

Mögliche Kostensituation aus Beispiel

Monatliche Gesamtkosten und mögl. Zuschüsse Betrag in €
Gesamtkosten der 24 Stunden Pflege
(inkl. Reisekosten und Vermittlungsgebühren)
2.819,00 €
Pflegegeld bei Pflegegrad 3 -572,00 €
Verhinderungspflegegeld -201,50 €
Mögl. Steuervorteil -333,00 €
Effektive monatliche Belastung 1.712,50 €

Fazit

Eine polnische Pflegekraft mit soliden Sprachkenntnissen und Betreuungserfahrung kann Ihnen im Rahmen der sog. 24-Stunden-Pflege im eigenen Zuhause somit bereits für etwa 55,- Euro eigenanteiliger Kosten pro Tag zur Verfügung stehen.

Für unser Kostenbeispiel beachten Sie bitte auch die Hinweise zu den Ansprüche auf das Pflegegeld während der Verhinderungspflege, die aufgrund Ihrer Individualität nicht im Einzelnen dargestellt werden können. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zu Verfügung.

Noch Fragen? Wir beraten Sie wirklich gern!

Weitere Details zu den möglichen Zuschüssen

Pflegegeld und Verhinderungspflegegeld

Bei einer 24 Stunden Betreuung durch eine polnische Pflegekraft steht der zu betreuenden Person das sogenannte Pflegegeld der Pflegekasse zu. Dieses beträgt in Abhängigkeit des anerkannten Pflegegrades zwischen 332,- € und 946,- € monatlich. Seit dem 01.01.2017 werden in die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit und die Zuteilung des Pflegegrades künftig auch geistige und seelische Beeinträchtigungen miteinbezogen.
Des Weiteren können Leistungen für Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI in Höhe von derzeit bis zu 1.612,- € jährlich bei der Pflegekasse beantragt werden. Ab dem Januar 2015 ist eine Ersatzpflege (beispielsweise durch eine polnische Pflegekraft) bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich. Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) künftig zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Verhinderungspflege im Rahmen der sog. 24 Stunden Pflege bei der Antragstellung erfordert, dass die verhinderte Pflegeperson täglich mehr als 8 Stunden abwesend ist. Seit Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes wird während der Zeit der Verhinderungspflege in diesem Fall das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Ein Rechenbeispiel finden Sie auf unserer Unterseite Verhinderungspflege. Wir empfehlen den persönlichen Kontakt mit Ihrer Pflegekasse um die möglichen Ansprüche für eine 24 Stunden Betreuung zu prüfen. Beachten Sie hierbei auch die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen zur Sicherstellung einer optimalen Pflege.

Hier erfahren Sie mehr über Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombileistungen.

Mögliche Steuervorteile
Seit dem 01.01.2009 können nach dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen alle haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen, bis zu einer Höhe von 4.000,- € jährlich steuerlich in Abzug gebracht werden. Angehörige, die Kosten für die 24 Stunden Pflege von Familienmitgliedern tragen, haben ebenfalls die Möglichkeit, einen Teil der Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass wir keine steuerliche Beratung durchführen dürfen und steuerliche Aspekte stets vom Einzelfall abhängen. Befragen Sie daher bitte Ihren Steuerberater zu Ihren persönlichen Möglichkeiten.

Gerne informieren wir Sie detailliert über die Kosten und Zuschüsse der 24 Stunden Pflege durch polnische Pflegekräfte.

Füllen Sie gleich unseren Fragebogen aus und fordern Ihr persönliches Angebot an.

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