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Infos Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Es lohnt sich früh daran zu denken, was mit einem geschehen soll, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist Entscheidungen zu treffen.

Mit der Patientenverfügung entscheidet man selbst, was im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit geschehen soll.

Mit der Vorsorgevollmacht verlagert man diese Entscheidung auf eine andere Person.

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