Erfahrungen & Bewertungen zu Lebenshilfe24

10 Jahre Lebenshilfe24

Logo Lebenshilfe24

Lebenshilfe24

Infos zur Pflegesachleistung: Antrag & Höhe ab 2024

Die Pflegesachleistung ist eine weitere Hilfe der Pflegekasse. Nur wofür ist sie gut?

Meist wird der Pflegebedürftige von einem Angehörigen gepflegt. Für viele ist dies eine Herausforderung. Es ist zeitlich schwierig, die Pflege in seinen bisherigen, oftmals vollgestopften Alltag zu integrieren. Als Pflegeperson verfügen Sie vielleicht nicht über notwendige Fertigkeiten. Die Pflegesachleistung kommt dem entgegen. Wie erfahren Sie jetzt.

In dem Ratgeber möchte Lebenshilfe24.de die Details zu den Pflegesachleistungen erläutern. Beispielsweise informieren wir Sie welche Voraussetzungen notwendig sind. Oder wie eine Kombinationsleistung mit dem Pflegegeld zustande kommt.

Definition: Was wird unter einer Pflegesachleistung verstanden?

Pflegesachlleistungen Höhe

Die Pflegesachleistung ist eine zusätzliche Leistung der Pflegekasse. Es ist ein zweckgebundener Geldbetrag zur Finanzierung eines Pflegedienstes innerhalb der häuslichen Pflege. Der Betrag steht nicht wie das Pflegegeld frei zur Verfügung. Die Pflegesachleistung ist an die Ausführung einer Dienstleistung gekoppelt.

In der Regel kümmert sich das Pflegepersonal um folgende Hilfen:

  • Unterstützung bei der Grundpflege:
    • Körperpflege: z. B. Ganzkörperwaschung, Hilfe beim Baden und ankleiden
    • Nahrungsaufnahme: Zubereiten und Hilfestellungen beim Essen und Trinken
    • Bewegung: Umsetzen, Hilfe beim Treppensteigen
  • Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung: Einkäufe, Wohnbereich reinigen

Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit werden im Detail der Umfang der Pflegeleistung in einem Vertrag festgehalten. Nach dem jeweiligen Tätigkeitsbereich des Pflegedienstes kann die Art der Leistungen variieren.

Mit der Pflegesachleistung erhalten Sie einen Zuschuss, um die Kosten zu decken. Es kann vorkommen, dass die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen den Wert der Pflegesachleistung übersteigen. Für den Restwert müssen Sie beziehungsweise Angehörige aufkommen.

Die Pflegesachleistung ist nicht, wie der Name vermuten lässt, eine typische Sachleistung. Sie erhalten keine „Sache“, sondern Geld, mit denen eine Pflegesachleistung bezahlt wird.

Wie alle Leistungen der Pflegekasse beruhen sie auf eine gesetzliche Grundlage. Die Pflegesachleistungen liegen dem § 36 SGB XI zugrunde.

 

Welche Vorteile haben die Pflegesachleistungen?

Einen pflegebedürftigen Angehörigen zu pflegen kann sehr zeitintensiv und belastend sein. Bei einem höheren Pflegegrad ist es schwierig, eine häusliche Pflege in Eigenregie zu managen. Dies ist auch der Fall, wenn Sie als Angehöriger weiter weg wohnen. Viele sind mit der oft neuen Situation überfordert.

Die Pflegesachleistung ermöglicht, einen Pflegedienst zu beauftragen. Dieser entlastet die Personen, die die Pflege vornehmen. Darüber hinaus ist eine professionelle Pflege entsprechend qualifiziert, sodass der Pflegebedürftige optimal versorgt ist.

Das Bundesgesundheitsministerium schreibt vor, das eine pflegebedürftige Person so lange wie möglich im eigenen Zuhause gepflegt werden soll. Mit der Pflegesachleistung wird dieser Aspekt gefördert. Betroffene können in Ihrem vertrauten Umfeld bleiben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Voraussetzung für den Bezug der Pflegesachleistung ist ein anerkannter Pflegegrad. Die Pflegegrade 2 bis 5 besitzen einen Anspruch. Menschen, die dem ersten Pflegegrad zugeordnet sind, können allerdings nicht von der Pflegesachleistung profitieren.

Jemand, der nur von Angehörigen oder Bekannten gepflegt wird, besitzt keinen Anspruch. Dieser entsteht erst, wenn eine professionelle Pflege hinzugezogen wird.

Für den ersten Fall, das Sie selbst die Pflege in häuslicher Umgebung übernehmen, steht Ihnen Pflegegeld zu. Informationen zum Pflegegeld erfahren Sie im gesonderten Beitrag: Pflegegeld

Die Pflege muss im eigenen Wohnbereich und in Deutschland stattfinden. Jemand, der in einer Pflegeeinrichtung (Pflegeheim) unterkommt, besitzt keinen Anspruch. Betreutes Wohnen oder die Wohnung eines Familienangehörigen zählen zum „eigenen Wohnbereich“ dazu.

Ebenso ist die Pflegesachleistung nicht für einen Aufenthalt im europäischen Ausland vorgesehen.

Pflegesachleistung beantragen – wie funktioniert die Antragsstellung?

Die Pflegekasse ist an die Krankenkasse der zu pflegenden Person gebunden. Sie können sich daher an die Krankenkasse oder direkt an die Pflegekasse wenden. Da die Pflegesachleistung mit dem Pflegegrad zusammenhängt, können Sie bereits beim Einreichen des Antrags für den Pflegegrad auf die Pflegesachleistungen hinweisen.

Es genügt ein formloser Antrag. Erzählen Sie einfach der Pflegekasse, dass Sie Pflegesachleistungen benötigen. Die Pflegekasse bzw. Krankenkasse wird Ihnen entsprechende Antragsformulare zuschicken. Sie enthalten Fragestellungen zu Ihrer momentanen Situation. Mit den geforderten Informationen überprüft die Pflegekasse, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Beispielsweise müssen Sie erklären, an welchem Ort die Pflege stattfindet. Nach einer Prüfung der Angaben wird Ihnen der Betrag ausgezahlt.

Die Pflegesachleistung steht der pflegebedürftigen Person zu. Angehörige erhalten kein Geld. In vielen Fällen wird der Betrag direkt zum Pflegedienst geleitet.

Der Betrag wird ab dem Tag der Antragsstellung geleistet. Der Pflegebedürftige erhält bei der ersten Auszahlung rückwirkend die erbrachten Leistungen.

Während der Antrag überprüft wird, müssen Sie die Kosten zunächst selbst tragen. In der Regel benötigt die Pflegekasse zwei bis vier Wochen, um den Antrag zu genehmigen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, sind die entstandenen Kosten aus eigenen Mitteln zu begleichen.

Lesetipp: Alles zu den Pflegegraden 1 bis 5 kompakt zusammengefasst: Pflegegrad

Höhe der Pflegesachleistung im Jahr 2023 und 2024

Die Pflegesachleistung ist so geregelt, dass jemand mit einem hohen Pflegebedarf eine höhere finanzielle Unterstützung erhält. Sprich die Leistungen hängen von der Einteilung des Pflegerades ab.

Ab Januar 2024 wurde der Beitragssatz um 5% erhöht.

Pflegegrad Pflegesach­leistungen 2023 pro Monat und in € Erhöhung 2024 in € (ab dem 01. Januar)
1 0 € 0 €
2 724,00 € 760,00 €
3 1.363,00 € 1.431,00 €
4 1.693,00 € 1.778,00 €
5 2.095,00 € 2.200,00 €

Mit der Pflegesachleistung wird nur die Pflegevergütung gedeckt. Je nach Bundesland können Pflegedienste sogenannte Investitionskosten erheben. Darunter sind betriebliche Kostenpunkte wie Miete, Reparaturkosten und Abschreibungen zu verstehen. Viele Pflegedienste stellen Ihnen Investitionskosten in Rechnung, die nicht von der Pflegesachleistung bezahlt werden können.

Deshalb sollte Ihnen klar sein, dass nicht alle Aufwendungen vom Staat gedeckt werden. In vielen Fällen übersteigen die Kosten der Leistungen des Pflegepersonals die Höhe der Pflegesachleistungen. Beträge, die übrig bleiben, müssen Sie selbst finanzieren.

Eine Ausnahme gibt es für Menschen, die durch die Investitionskosten hilfebedürftig werden. Für diesen Fall übernimmt das Sozialamt die zusätzlichen Investitionskosten.

Pflegesachleistung für Pflegegrad 1

Mit der Pflegesachleistung sollen die Kosten für einen Pflegedienst gedeckt werden. Jemand mit Pflegegrad 1 benötigt in der Regel keinen Pflegedienst, da die zu pflegende Person noch recht selbstständig leben kann. Deshalb besteht kein Anspruch auf die Pflegesachleistung.

Es gibt dennoch eine Unterstützung durch den Entlastungsbetrag. Dieser beträgt 125€ pro Monat. Der Betrag soll die Selbstständigkeit fördern und Angehörige entlasten. Die 125€ stehen nicht frei zur Verfügung. Zweckgebunden können folgende Rechnungen von beanspruchten Leistungen beglichen werden:

 Der jeweilige Nachweis der Pflegeleistung muss der Pflegekasse vorgelegt werden. Erst nach Sichtung wird Ihnen im Anschluss der Entlastungsbetrag gezahlt.

Kombinationsleistung: Pflegesachleistung und Pflegegeld kombinieren

Wird die Pflege von einem Pflegedienst und einem Angehörigen übernommen, kann Pflegesachleistung und Pflegegeld beantragt werden. Allerdings erhalten Sie nicht beide Beträge im vollen Umfang. Das Pflegegeld wird gekürzt und ist so hoch wie der Prozentsatz der nicht in Anspruch genommenen Pflegesachleistung.

Das klingt kompliziert, ist aber einfach. Ein Beispiel zum Verständnis: Ein Pflegebedürftiger besitzt einen Pflegegrad der Stufe 3. Die monatliche Pflegesachleistung beträgt 1431€. Es wurden aber nur 715,50€ in Anspruch genommen. Das sind 50% von der Pflegesachleistung. Die restlichen 50% können nun mit dem Pflegegeld ausgeglichen werden. 50% Prozent vom Pflegegeld, also 286€ werden dem Pflegebedürftigen ausgezahlt.

Was bringt das Ganze?
Die Pflegesachleistung ist zweckgebunden. Sie darf nur für die Leistungen des Pflegedienstes genutzt werden. Das Pflegegeld wird direkt auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen. Ohne Nachweis steht es frei zur Verfügung. Das hat für Sie als Angehöriger einen entscheidenden Vorteil. Das Pflegegeld ist als Anerkennung für die Person gedacht, die die Pflege übernimmt. Sie können somit als Angehöriger eigene Kosten wie den Anfahrtsweg begleichen.

Die Kombinationsleistung müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen. Sie gilt für sechs Monate im Jahr.

Bestehen Anforderungen an der Ausübung der Pflegesachleistung?

Pflegesachleistungen Pflegedienst

Nicht jeder Pflegedienst ist berechtigt, im Rahmen der Pflegesachleistungen zu arbeiten. Das Pflegepersonal sei es ein Pflegedienst oder eine selbstständige Pflegekraft muss von der Pflegekasse zugelassen sein.

Wir möchten darauf hindeuten, dass die Pflege nur von professionellem Personal durchgeführt werden kann. Eine privat organisierte Pflegekraft wird unterumständen nicht berechtigt sein, sodass keine Pflegesachleistung genehmigt wird. Das bedeutet: Angehörige oder Freunde, die als Pflegeperson fungieren, reichen nicht aus, um eine Pflegesachleistung zu erhalten.

Achten Sie im Vorfeld darauf, das der Pflegedienst von der Pflegekasse anerkannt ist.

Wie werden die Pflegesachleistungen während eines Krankenhausaufenthalts berechnet?

Kommt die betroffene Person durch einen Unfall ins Krankenhaus, wird sie stationär gepflegt. Dadurch wird kein Pflegedienst benötigt und somit keine Pflegesachleistungen. Für die Zeit im Krankenhaus wird die Beitragszahlung gestoppt. Sobald sie wieder benötigt wird, kann sie unproblematisch wieder aufgenommen werden.

Eine Ausnahme besteht, wenn der Pflegebedürftige eine Kombinationsleistung erhält. Das Pflegegeld wird für einen Monat weiter ausgezahlt. Gegenfalls wird es erhöht, da die Anteile für den Pflegedienst wegfallen.

Gibt es Zusatzleistungen zu den Pflegessachleistungen?

Ja, jeder der einen Pflegegrad besitzt, kann auf einen Entlastungsbetrag zurückgreifen. In Geld ausgedrückt erhalten Sie 125€ zusätzlich. Allerdings ist dieser Wert nur gegen Vorlage einer Rechnung über eine Pflege- oder Betreuungsleistung zu erhalten.

Denn wie der Name verrät, soll der Betrag eine Entlastung für die häusliche Pflege darstellen. Es gibt Betreuungsangebote, die mit dem Entlastungsbetrag bezahlt werden können.

Für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 gibt es eine Einschränkung in der Verwendung. Die 125€ dürfen nicht für Leistungen eingesetzt werden, wofür eigentlich die Pflegesachleistungen dienen.

Umwandlung Pflegesachleistung in Betreuungsleistung

Es kann vorkommen, dass die Pflegesachleistungen nicht ausgeschöpft werden. Es bleibt ein Geldbetrag übrig, den Sie einer Umwidmung unterziehen können. Maximal dürfen Sie 40% von der Pflegesachleistung für andere Zwecke wie Betreuungsleistungen benutzen.

Die Umwidmungsmöglichkeit gilt nur für Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5. Betroffene mit Pflegegrad 1 können die Umwandlung nicht nutzen, da sie keine Pflegesachleistungen erhalten können.

Bitte beachten: Das nicht beanspruchte Geld ist nicht zur freien Verwendung. Es kann für, vom Gesetzgeber anerkannten Unterstützungsmaßnahmen aufgebraucht werden.

Erhalte ich Pflegesachleistungen bei 24 Stunden Pflege?

Die Pflegesachleistung ist ein zweckgebundener Geldbetrag der zum Beispiel vom ambulanten Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet wird. Der Betrag steht nicht frei als Barleistung zur Verfügung und kann leider nicht zur Finanzierung einer sogenannten 24 Stunden Pflege durch ein polnische Pflegekraft verwendet werden. Hier steht Ihnen das sogenannte Pflegegeld zur Verfügung.

Kontaktaufnahme bei allen Fragen zum Thema 24 Stunden Pflege

Bei allen Fragen rund um das Thema 24 Stunden Pflege durch osteuropäische Pflegekräfte ist Lebenshilfe24 Ihr kompetenter und freundlicher Ansprechpartner.

Logoleiste - Lebenshilfe24