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Pflegegeld: Wo beantragen und wie viele Leistungen gibt es 2024?

Ist eine Pflege erforderlich, werden Sie nicht allein gelassen. Das Pflegegeld ist eine der vielen Leistungen der Pflegekasse, die Sie und Angehörige unterstützen.

In diesem Beitrag möchten wir umfassend viele Aspekte zum Thema Pflegegeld erläutern. Zum Beispiel: Wie können Sie es beantragen? Welche Leistungen werden unter welchen Voraussetzungen ausgezahlt? Erfahren Sie es in den kommenden Zeilen!

Definition: Was ist Pflegegeld und wer bekommt es?

Viele entscheiden sich dazu, sich von Bekannten oder Angehörigen pflegen zu lassen. Dies ist ein guter Weg, um das eigene Zuhause, das bekannte Umfeld nicht verlassen zu müssen. Dabei entstehen unteranderem Kosten für die Anfahrt, den Verdienstausfall während der Betreuungszeit und Materialien, die für die Pflege benötigt werden.

Die Bundesregierung möchte Sie bei Ihrem Vorhaben der häuslichen Pflege unter die Arme greifen. Das Pflegegeld wurde ins Leben gerufen, das zur finanziellen Unterstützung pflegebedürftiger Menschen dient. Die gesetzliche Grundlage bildet § 37 SGB XI.

Das Geld ist nicht für eine professionelle Pflege, einen Pflegedienst gedacht. Sondern es soll die Kosten, die durch die häusliche Pflege von Bekannten oder Angehörigen entstehen, kompensieren.

Das Pflegegeld wird monatlich von der Pflegekasse an die zu pflegende Person ausgezahlt. Es kann auch für andere Zwecke verwendet werden. Es steht dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung.

Die Angehörigen oder Bekannten bekommen es somit nicht auf dem direkten Weg. Allerdings ist es als Aufwandsentschädigung für die Person vorgesehen, die die häusliche Pflege übernimmt.

Sobald ein Pflegedienst sich um die Pflege kümmert, wird von der ambulanten Pflegesachleistung gesprochen. Was es damit auf sich hat, ist hier nachzulesen: Pflegesachleistung

Wo Pflegegeld beantragen?

Pflegegeld Antrag

Zunächst sollten die Voraussetzungen für das Pflegegeld vorliegen. Sprich: 

  1. Sie oder Ihr Angehöriger muss eine Pflegebedürftigkeit aufweisen
  2. Der Pflegebedürftige ist seit mindestens 6 Monaten auf Hilfe angewiesen
  3. Ein Pflegegrad 2 bis 5 liegt vor
  4. Die betroffene Person wird zu Hause von Bekannten oder Angehörigen gepflegt

Wenn Sie merken, dass Sie selbst oder Ihr Angehöriger im Alltag Hilfe benötigt, sollte dies von der Krankenkasse überprüft werden. Dazu stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse z.B. AOK oder Barmer einen Antrag zum Pflegegrad. Ein Gutachter wird den Grad der Pflegebedürftigkeit überprüfen. Ist die betroffene Person nicht mehr in der Lage selbstständig ohne Hilfe zu leben erhält sie einen Pflegegrad.

Das Pflegegeld ist vom Pflegegrad abhängig. Sobald Sie den Bescheid über den Pflegegrad erhalten, können Sie ebenfalls bei der Pflegekasse Pflegegeld beantragen. Ab dem Tag der Antragstellung wird Ihnen automatisch das Pflegegeld ausgezahlt. Dies geschieht nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Übrigens: Die Pflegekasse ist mit der Krankenkasse verbunden. Daher ist es egal, welche Kasse Sie anschreiben. Ihre Daten werden entsprechend weitergeleitet.

Ihnen wurde noch kein Pflegegrad zugeordnet? Wie Sie ihn kinderleicht bei der Pflegeversicherung beantragen, erfahren Sie hier: Pflegegrad

Höhe des Pflegegeldes bei Pflegegrad 1 bis 5 in 2024

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Je höher die Pflegebedürftigkeit, desto mehr Pflegegeld wird ausgezahlt.

In der folgenden Tabelle können Sie die Höhe des Pflegegeldes je Pflegegrad entnehmen.

Pflegegrad Pflegegeld in Euro (€)
1 0 €
2 332,00 €
3 557,00 €
4 764,00 €
5 946,00 €

Menschen mit Pflegegrad 1 bekommen kein Pflegegeld. Der Aufwand der Pflege und die Kosten halten sich in Grenzen, sodass kein Pflegegeld vorgesehen ist. Trotzdem wird nach § 45b SGB XI ein Entlastungsbetrag gewährt. Dieser beträgt 125€, der wie das Pflegegeld monatlich ausgezahlt wird. Allerdings steht der Betrag nicht zur freien Verwendung zur Verfügung. Es ist eine zweckgebundene Leistung, die für bestimmte Pflegeformen wie die Kurzzeitpflege gedacht ist.

Zusätzlich zum Entlastungsbetrag erhalten pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 Pflegegeld.

Kombinationsleistungen: Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren

Es ist möglich, das Pflegegeld mit Pflegesachleistungen zu kombinieren. Voraussetzung: Ein Angehöriger und ein Pflegedienst kümmern sich um die pflegebedürftige Person. Die Höhe des Pflegegeldes wird bei der Kombinationsleitung anteilig ausgezahlt.

Pflegegeldrechner: Geldbetrag bei Kombi-Leistung schnell ermitteln:

Sie wollen wissen, wie viel Pflegegeld dem Pflegebedürftigen zusteht? Dann benutzen Sie das folgende Online-Tool. Die Anwendung funktioniert in zwei Schritten:

  1. Pflegegrad auswählen
  2. Kosten der Pflegesachleistung einstellen

Und schon sehen Sie das Ergebnis. Es ist die Höhe des Pflegegeldes, die dem Pflegebedürftigen bei der Kombinationsleistung zusteht.

Was unter Pflegesachleistungen zu verstehen ist, können Sie hier genau nachlesen: Pflegesachleistung

Höhe Pflegegeld bei Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Krankenhaushaufenhalt?

Pflegegeld Höhe

Bei den Pflegeformen Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege wird eine professionelle Pflege beansprucht. Ein Angehöriger oder Bekannter investiert somit weniger Zeit in die Pflege. Im Umkehrschluss benötigen Sie weniger Geld, sodass das Pflegegeld auf die Hälfte gekürzt wird.

Gleichzeitig verändert sich die Dauer der Auszahlung. 

  • Bei Kurzzeitpflege: Maximal acht Wochen pro Jahr
  • Bei Verhinderungspflege: Maximal sechs Wochen pro Jahr

Anders ist es bei einem notwendigen Aufenthalt im Krankenhaus oder bei einer Reha-Einrichtung.

Die Beträge werden in den ersten vier Wochen unverändert ausgezahlt. Ab dem 29. Tag findet eine Anpassung statt. Das Pflegegeld wird nach den vier Wochen gestoppt und erst nach Rückkehr in die häusliche Pflege wieder überwiesen.

Wie lange wird das Pflegegeld ausgezahlt? Kann es nachträglich angepasst werden?

Solange eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und die Voraussetzungen erfüllt sind, wird Pflegegeld ausgezahlt.

Mit der Zeit kann sich der Zustand des Pflegebedürftigen verbessern und verschlechtern. Das besagt: Wenn sich die Situation stark zum Positiven ändert, findet eine Rückstufung statt. In einigen Fällen bedeutet dies, das der Status „Pflegebedürftigkeit“ aufgehoben wird. Sie erfüllen nicht mehr die Voraussetzungen und erhalten kein Pflegegeld.

Auf der anderen Seite kann es zu einer Höherstufung kommen, wenn ein höherer Pflegegrad zugeteilt wird.

Daher ist es ratsam, den Zustand der zu pflegenden Person regelmäßig zu überprüfen. Auffälligkeiten im Alltag können Sie bei einem Beratungsgespräch hinterfragen. Nützlich ist es, alle Veränderungen schriftlich zu dokumentieren. Denn ein Gutachter sieht eine Momentaufnahme. Je nach Gemütszustand am Tag der Prüfung kann es sein, dass nicht alles erfasst wird. Eine Dokumentation kann dem Gutachter helfen, explizit auf die erfassten Punkte einzugehen.

Wenn Sie merken, dass sich der Zustand verändert, können Sie eine Überprüfung beantragen. Dann erhält der Pflegebedürftige erneut einen Besuch vom Gutachter. Wird der Pflegegrad erhöht, erfolgt im Anschluss eine Höherstufung des Pflegegeldes.

Wird das Pflegegeld rückwirkend ausgezahlt?

Ab dem Tag der Antragstellung beginnt die Zahlung. Im ersten Monat erfolgt dadurch oft eine anteilige Auszahlung. Als Bemessungsgrundlage wird ein voller Kalendermonat mit 30 Tagen hinzugezogen. Die Tage seit Antragsstellung werden gezählt und rückwirkend mit der ersten Bewilligung überwiesen.

Dies ist klasse, da bis zum endgültigen Bescheid einige Wochen vergehen können. In der Regel wird das Pflegegeld am 1. Tag im Monat auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen.

Eine rückwirkende Berechnung bei Eintreten der ersten Symptome einer Pflegebedürftigkeit ist nicht vorgesehen. Deshalb sollten Sie zu früh wie möglich einen Antrag stellen, um keine Lücken in der Finanzierung zu riskieren.

Ein Beispiel: Voraussichtlich erhalten Sie den Pflegegrad 2. Es steht Ihnen somit ein Pflegegeld von 332 € für einen Monat mit 30 Kalendertagen zu. Sie haben den Antrag am 10. Tag des Monats gestellt. Daraus resultiert ein Anspruch auf 20 Tage Pflegegeld, wenn am 1. des Folgemonats der Betrag ausgezahlt wird. Es ergibt sich eine Summe von 221,33 € (332/30*20) die Sie für den Monat der Antragsstellung erhalten.

Anders ist es bei der Kombinationsleistung. Hier wird erst überprüft, in welcher Höhe die Pflegesachleistung in Anspruch genommen wurde. Nachdem der Betrag bekannt ist, wird der Auszahlungsbetrag ermittelt und rückwirkend am Ende des Monats überwiesen.

Ist das Pflegegeld steuerfrei? Wird es mit der Grundsicherung verrechnet?

Ja, das Pflegegeld ist als Sozialleistung zu sehen und somit für den Empfänger steuerfrei.

Wird es weitergegeben, ist eine Angabe in der Steuererklärung notwendig. Bei freundschaftlicher Weitergabe als Dankeschön an einem nahen Verwandten ist der Betrag weiterhin steuerfrei. Vorausgesetzt, das Pflegegeld wird nicht als Vergütung angesehen. Zu einem nahen Verwandten gehören beispielsweise Ehepartner, Kinder oder eine Schwägerin.

Alle, die nur „Bekannte“ sind, müssen den Betrag in voller Höhe in der Steuererklärung angeben. Sollte derjenige, der die Pflege übernimmt, eine Grundsicherung beziehen, wird das Pflegegeld als Einkommen angesehen. Der Betrag wird mit den Leistungen aus der Grundsicherung verrechnet.

Die verpflichtenden Beratungsbesuche

Nach § 37.3 SGB XI sind Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 verpflichtet eine Beratung wahrzunehmen. Nimmt der Empfänger der Leistung nicht an den Terminen teil, wird das Pflegegeld nicht ausgezahlt.

Je nach Pflegegrad findet das persönliche Gespräch unterschiedlich oft statt.

Pflegegrad Anzahl Beratungs­gespräche pro Jahr
1 Beratung nur auf Wunsch und freiwillig
2 2 (Halbjährig)
3 2 (Halbjährig)
4 4 (Vierteljährig)
5 4 (Vierteljährig)

Die verpflichtenden Beratungsgespräche sind für die Pflegegrade 2 bis 5 gebührenfrei. Die den Pflegegrad 1 besitzen, können ein kostenloses Gespräch pro Halbjahr erhalten.

Das Gespräch findet im Umfeld der zu pflegenden Person statt und wird meist von einem Pflegedienst übernommen. Die wenigsten Angehörigen kennen sich mit professionellen Pflegemaßnahmen aus. Individuell stehen Sie als Pflegeperson vor Herausforderungen. Die Gespräche dienen dazu, die Qualität der Pflege zu optimieren und aufkommende Fragen zu klären.

Weiterführende Fragestellungen

Das Thema Pflegegeld ist sehr komplex. Viele spezifische Fragen können auftauchen. Im Folgenden möchten wir einige Antworten geben. An dieser Stelle ist auf das kostenfreie Beratungsangebot hinzuweisen. Jeder Mensch, der über einen Pflegegrad verfügt, ist berechtig, eine kostenlose Beratung zu erhalten. Die Kosten von regelmäßigen Beratungsbesuchen durch Pflegekräfte werden von der Pflegekasse erstattet.

Wird ein Verwendungsnachweis benötigt?

Nein, für das Pflegegeld wird kein Verwendungsnachweis benötigt. Der Pflegebedürftige darf die Geldsumme frei verwenden und selbst entscheiden, was mit dem Geld geschieht.

Wird Pflegegeld in einer stationären Pflegeeinrichtung ausgezahlt?

Das Pflegegeld ist nur bei einer häuslichen Pflege zu erhalten. Befindet sich der Pflegebedürftige in einer stationären Einrichtung, sprich Alten- oder Pflegeheim, wird kein Pflegegeld ausgezahlt.

Muss das Pflegegeld nach dem Tod im Sterbemonat zurückgezahlt werden?

Das Pflegegeld wird im Voraus für den jeweiligen Monat überweisen. Stirbt die pflegebedürftige Person beispielsweise am 10. des Monats, muss das Pflegegeld für den restlichen Teilmonat nicht zurückgezahlt werden. Mit dem Tod endet automatisch der Anspruch auf Pflegegeld.

Pflegegeld mit Hartz 4 kombinierbar?

Das Pflegegeld wird meist nicht mit dem Hartz 4 Satz verrechnet. Der Grund: Laut § 11 SGB II ist das Pflegegeld kein anfechtbares Einkommen. Als Hartz 4 Empfänger sind Sie gesetzlich pflegeversichert und besitzen somit einen Anspruch auf Leistungen von der Pflegekasse.

Dies gilt bei Erwachsenen. Wird von einem Pflegekind gesprochen, wird das Pflegegeld als Einkommen zur Erziehung angesehen und mit dem Hartz 4 Satz verrechnet.

Pflegegeld für Kinder?

Oft wird nur von der Pflege der älteren Generationen gesprochen. Es gibt viele Kinder, die ebenfalls auf umfassende Unterstützungsmaßnahmen angewiesen sind. Die Gründe für eine Pflegebedürftigkeit können wie bei Erwachsen sehr vielfältig sein. Beispielsweise können Krankheiten oder Behinderungen den Lebensalltag erschweren.

Sobald ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt, erhalten auch Kinder Pflegegeld. Dabei ist die Höhe der Geldbeträge für Kinder identisch zu denen für Erwachsene.

Kann Pflegegeld gepfändet werden?

Nein, Pflegegeld ist nicht pfändbar, da es eine zweckgebundene Sozialleistung ist. Geld, das einen Arbeitslohn ersetzt, wie Krankengeld ist pfändbar.

Pflegegeld und Blindengeld?

Menschen, die Ihre Sehkraft verloren haben, können das monatliche Blindengeld erhalten. Je nach Bundesland ist die Höhe und die Bezeichnung unterschiedlich. In ganz Deutschland dient es dazu, die Ausgaben, die durch die Blindheit entstehen, auszugleichen. Ähnliche Unterstützungen gibt es für taube und gehörlose Menschen.

Je nach Bundesland wird das Blindengeld mit dem Pflegegeld verrechnet, sodass sich das Pflegegeld in vielen Fällen mindert. Der deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband kann hierzu genauere Angaben liefern.

Wird die Rente durch das Pflegegeld verändert?

Nein, das Pflegegeld hat keinen Einfluss auf Ihre Rente. Solange die pflegerische Tätigkeit als ehrenamtlich angesehen wird, zählt es als Sozialleistung und nicht als Einkommen. Der Rentenanspruch oder die laufende Rentenzahlung verändern sich nicht.

Erhalte ich Pflegegeld bei 24 Stunden Pflege?

Pflegegeld erhält jeder, der einen Pflegegrad hat und die Betreuung selbst organisiert. Die Höhe des Pflegegeldes ist dabei abhängig von der Höhe des Pflegegrades. Das Pflegegeld soll die Kosten, die durch die häusliche Pflege von Bekannten oder Angehörigen entstehen, kompensieren und wird monatlich von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Dass das Pflegegeld steht Ihnen selbstverständlich auch zur Verfügung, wenn die Betreuung mit Hilfe einer sog, 24 stunden Pflege, zum Beispiel mit einer polnischen Pflegekraft, durchgeführt wird. Das Pflegegeld können Sie selbstständig einsetzen, um die Kosten der 24 Stunden Betreuung zu reduzieren.

Kontaktaufnahme bei allen Fragen zum Thema 24 Stunden Pflege

Bei allen Fragen rund um das Thema 24 Stunden Pflege durch osteuropäische Pflegekräfte ist Lebenshilfe24 Ihr kompetenter und freundlicher Ansprechpartner.

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