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Was versteht man unter Verhinderungspflege?

Es kann zu verschiedenen Situationen kommen, wo eine Ersatzpflege benötigt wird. Die Verhinderungspflege springt ein, um eine konstante Pflege zu ermöglichen. Auch Nachbarn oder Bekannte können diese Aufgabe übernehmen. Genauso, wie auch ein osteuropäisches Dienstleistungsunternehmen welches zum Beispiel polnische Pflegekräfte für eine sogenannte häusliche 24 Stunden Pflege zur Verfügung stellt. In den kommenden Abschnitten möchten wir viele Aspekte der Ersatzpflege erläutern. Dabei informieren wir Sie über alle wichtigen Dinge, damit Sie gut vorbereitet sind.

Verhinderungspflege – die Urlaubs- und Krankheitsvertretung

Verhinderungspflege Kosten

Sie als Pflegeperson können Urlaub gebrauchen oder krank werden. Eine Ersatzpflege muss die pflegebedürftige Person in dem Zeitraum versorgen, wo die eigentliche Pflegeperson ausfällt. Hier kommt die sogenannte Verhinderungspflege zum Einsatz. Es ist ein finanzieller Zuschuss der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen. Das zusätzliche Geld ermöglicht, die Kosten für eine Ersatzpflege zu decken. In dem Zeitraum, wo Sie als Pflegeperson wegfallen, wird durch die Verhinderungspflege die pflegebedürftige Person weiterhin versorgt.

Sie können somit jemanden für die Pflege organisieren und unbesorgt sich eine Auszeit genehmigen. Gut zu wissen: Die Vertretung kann stunden-, tages- oder wochenweise erfolgen. Das bedeutet: sollten wichtige Termine anstehen, wie ein Elternabend kann eine Ersatzpflege einspringen. Wir empfehlen, Termine rechtzeitig einzuplanen. Dies erleichtert eine Vereinbarung mit Beruf und Familie.

Laut dem Sozialgesetzbuch (SGB XI § 39) klingt die Definition so: „Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.“

Bedingungen an die Ersatzpflege und Voraussetzungen der Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist an bestimmten Bedingungen geknüpft:

  • Sie gilt für maximal 6 Wochen oder 42 Tage pro Jahr. 
  • Ein Ansparen der Beträge ist nicht möglich. Nicht in Anspruch genommene Leistungen verfallen zum Jahresende.
  • Der Betrag wird nur bei nachgewiesenen Kosten überwiesen. Das bedeutet Sie erhalten kein Geld vorher, sondern erst nach der beanspruchten Pflegezeit und bei Vorlage der Rechnungen.

Weiterhin müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein Anspruch besteht erst nach einer 6-monatigen häuslichen Pflege.
    Sie ist nur für Personen mit dem Pflegegrad 2 bis 5 vorgesehen. Dem Pflegegrad 1 steht keine Verhinderungspflege zu.
  • Die Ersatzpflege kann von einem anerkannten Pflegedienst, eine ehrenamtliche Pflegeperson oder einen nahestehenden Angehörigen übernommen werden. Alternativ kann sie auch in einer Einrichtung wie ein Pflegeheim erfolgen.

Wie hoch ist mein Anspruch bei der Verhinderungspflege?

Maximal beläuft sich die Höhe der Geldleistungen auf 1612€ pro Kalenderjahr.
Es ist zu unterscheiden, wer die Pflege übernimmt. Bis zu 1612€ werden ausgezahlt, wenn die Pflegeperson mit dem Pflegebedürftigen:

  • Nicht bis zum zweiten Grade verwandt ist
  • Nicht verschwägert ist
  • Nicht zusammen in einer häuslichen Gemeinschaft wohnen

Treffen diese Punkte nicht zu, wird die Leistung anders berechnet. Der Geldbetrag beträgt dann den 1,5-fachen Wert des Pflegegeldes. Wenn Sie notwendige Besorgungen oder zum Beispiel Fahrtkosten nachweisen können kann der Wert auf bis zu 1612€ angehoben werden.

Wenn die Kosten der Ersatzpflege sich auf weniger als den Höchstbetrag belaufen, wird Ihnen nicht mehr ausgezahlt. Sie erhalten nur das Geld, was Sie nachweislich mit einer Rechnung bezahlt haben.

Alles, was über 1612€ hinaus geht, müssen Sie selbst durch private Mittel finanzieren.

Um den Vorgang der Bezahlung zu erleichtern, können die Pflegedienste direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Der Betrag wird dann nicht dem Pflegebedürftigen überwiesen, sondern gelangt auf das Konto des beanspruchten Pflegedienstes.

Eine Übersicht der maximalen Höchstbeträge können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Pflegegrad Verhin­derungs­pflege bei Berechnung mit dem 1,5-fachen Wert des Pflegegeldes (in €) Verhin­derungs­pflege durch eine von der zu pflegenden unab­hängigen Person (in €)
1 0 € 0 €
2 498,00 € 1.612,00 €
3 858,00 € 1.612,00 €
4 1.146,00 € 1.612,00 €
5 1.419,00 € 1.612,00 €

Welchen Stundenlohn für Angehörige bei Verhinderungspflege?

Der Pflegebedürftige ist berechtigt, einen Angehörigen zu bezahlen, der die Pflege übernimmt. Dabei stellt sich die Frage, wie hoch die Vergütung sein soll. Letztendlich ist dies selbst zu entscheiden. Eine genaue Vorgabe gibt es nicht, allerdings sollte der Stundenlohn angemessen sein. Ein Stundenlohn von 20€ klingt demnach glaubwürdiger als ein Lohn von 100€ pro Stunde.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege im Vergleich

Verhinderungspflege Dauer-Betreuung

Gerne wird die Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege verwechselt. Daher möchten wir die Unterschiede erläutern.

Die Kurzzeitpflege kann in einer Krisensituation in Anspruch genommen werden. Dies ist der Fall, wenn der Pflegebedürftige nicht mehr zu Hause versorgt werden kann. Verschiedene Gründe sind denkbar. Häufige eintretende Beispiele für eine Kurzzeitpflege:

  • Nach einem Krankenhausaufenthalt benötigt der Pflegebedürftige eine besondere Pflege
  • Die Pflegebedürftigkeit steigt stark an (z. B. nach einem Unfall)
  • Die Pflegeperson wird krank, sodass keine Versorgung des Pflegebedürftigen möglich ist.
  • Die Pflegeperson benötigt aufgrund der hohen physischen Belastung eine Auszeit

Während der Kurzzeitpflege kommt der Pflegebedürftige in eine vollstationäre Einrichtung. Die Verhinderungspflege findet ausschließlich im häuslichen Umfeld statt.

Die maximale Dauer pro Jahr beträgt 56 Tage, also rund 2 Wochen länger als die Verhinderungspflege. In dem Zeitraum der Kurzzeitpflege werden die Kosten der stationären Unterbringung von der Pflegekasse übernommen.

Beide Pflegeformen können von Personen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 in Anspruch genommen werden.

Die Verhinderungspflegepflege kann erst nach einer 6-monatigen Pflegebedürftigkeit erfolgen. Die Kurzzeitpflege kann früher in Anspruch genommen werden.

Der finanzielle Zuschuss beträgt 1612€ pro Jahr. Das Geld ist für die Pflegekosten während des stationären Aufenthalts gedacht. Bitte bedenken Sie das weitere Kosten anfallen können. Die Unterbringung, Verpflegung und die Investitionskosten werden nicht übernommen. Der Antrag zur Kurzzeitpflege wird ebenfalls bei der Pflegekasse gestellt.

Zum 1. Januar 2022 wurde das Budget für die Kurzzeitpflege auf 1774€ erhöht.

Kombinationsmöglichkeiten von Leistungen mit der Verhinderungspflege

Meist erhalten auf Pflege angewiesene Menschen bereits weitere Leistungen der Pflegekasse. Im gewissen Umfang lassen sich diese mit der Verhinderungspflege kombinieren. Wer von der Kombinationsleistung profitieren will, muss diese mit einem Antrag bei der Pflegekasse anmelden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Verhinderungspflege im Rahmen der sog. 24 Stunden Pflege bei der Antragstellung erfordert, dass die verhinderte Pflegeperson täglich mehr als 8 Stunden abwesend ist. Seit Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes wird während der Zeit der Verhinderungspflege in diesem Fall das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.

Was gilt bei Verhinderungspflege und Pflegegeld?

Die pflegebedürftige Person erhält weiterhin Pflegegeld. Die Höhe reduziert sich für den Zeitraum, in dem die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, um 50%.

Ein Beispiel: Jemand mit Pflegegrad 3 erhält 572€ Pflegegeld und ist 10 Tage auf eine Ersatzpflege angewiesen. 50% von 572€ sind 286€. Auf die zehn Tage bezogen: Für den ersten und letzten Tag der Ersatzpflege wird weiterhin das volle Pflegegeld ausgezahlt. Somit ergeben sich 8 Tage, an denen Sie ca. 76,27€ statt ca.152,53€ erhalten (286/30*8).

Bei einer stundenweisen Nutzung erhalten Sie weiterhin die volle Höhe des Pflegegeldes. Handelt es sich um weniger als acht Stunden, reduziert sich nicht das Zeitkontingent. Der Anspruch auf 42 Tage pro Kalenderjahr verbleibt. Das Budget wird entsprechend gesenkt.

Stundenweise Verhinderungspflege

Ebenfalls haben pflegende Angehörige den Anspruch darauf, das Verhinderungspflegegeld stundenweise in Anspruch zu nehmen.

Diese Art der Leistung kann beispielsweise verwendet werden, wenn Sie sich als angehörige Person für einen Abend eine Auszeit nehmen, um privaten Dingen nachzugehen, und hierfür eine Ersatzpflege benötigen.

Es wird empfohlen, vorher mit der Pflegekasse abzuklären, wie die stundenweise Verhinderungspflege am besten abgerechnet wird. Der Betrag von 1.612€ im Jahr darf auch hierbei nicht überschritten werden.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege:

Mit der Hälfte des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege können Sie die Verhinderungspflege aufstocken. Für alle, die eine längere Ersatzpflege benötigen, ist dies eine gute Nachricht. Denn es ergibt sich ein Betrag von 2418€, die Sie pro Jahr für die Verhinderungspflege nutzen können.

806€ Kurzzeitpflege (50% von 1612€) + 1612€ Verhinderungspflege = 2418€
Kombinationsleistung aus Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Umgedreht funktioniert es auch: Nehmen wir an Sie beanspruchen die Kurzzeitpflege, die Verhinderungspflege dagegen nicht. Dann können Sie das nicht genutzte Budget der Verhinderungspflege auf den Betrag der Kurzzeitpflege anrechnen. Damit ergibt sich ein Betrag von 3224€ pro Jahr, die Sie für die Kurzzeitpflege verwenden können.

Viele Antragsformulare der Kranken- und Pflegekassen berücksichtigen die Möglichkeit dieser Umlagerung noch nicht. Gern sind wir unseren Kunden dabei behilflich, die vollen Ansprüche zu beantragen.

Verhinderungspflege und Rentenbeiträge:

Während der Ersatzpflege werden die von der Pflegeversicherung bezogene Rentenbeiträge weiterhin gezahlt.

Wie Verhinderungspflege beantragen? Ist es rückwirkend möglich?

Den Antrag zur Verhinderungspflege zu stellen ist keine große Hürde. Bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen fragen Sie einfach nach. Dies kann durch den Pflegebedürftigen oder einer bevollmächtigen Person (Angehöriger) erfolgen. Es genügt ein formloses Schreiben. Alternativ haben viele Pflegekassen entsprechende Formulare auf ihren Websites veröffentlicht.

Wichtig ist, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen, da sonst keine Auszahlung möglich ist. Nachdem der Antrag genehmigt wurde, können Sie die Rechnungen vorlegen, die von der Verhinderungspflege übernommen werden sollen.

Im Idealfall stellen Sie den Antrag, bevor Sie eine Ersatzpflege brauchen. Dies kann den Vorgang beschleunigen. Manchmal treten unvorhersehbare Ereignisse ein. Deshalb ist eine bis zu vier Jahre rückwirkende Beantragung möglich. Allerdings erfolgt eine Auszahlung nur, wenn Sie für alle erbrachten Leistungen Belege vorweisen können. Deshalb ist es sehr nützlich, alle Rechnungen aufzubewahren und zu notieren, ob ein Angehöriger etwas bekommen hat.

Ist die Verhinderungspflege steuerfrei?

Verhinderungspflege bei 24-Stunden-Pflege

Die Verhinderungspflege gilt als Einkommen und ist daher zu versteuern. Das bedeutet, dass Sie alle Geldbeträge, die Sie aus der Verhinderungspflege erhalten, in der Steuererklärung angeben müssen.

Allerdings gibt es so ähnlich wie bei Werbungskosten eine Freigrenze. Die Verhinderungspflege ist steuerfrei, wenn es die Jahressumme des Pflegegeldes nicht übersteigt. Dies gilt aber nur für Pflegevertretungen, die in einem engen Verhältnis zum Pflegebedürftigen stehen. Das kann der Ehepartner sein oder die beste Freundin. Alle anderen, wie Bekannte oder ein Pflegedienst müssen Steuern zahlen.

Egal ob Sie verpflichtet sind, Steuern zu zahlen, die Höhe des Einkommens muss in der Steuererklärung angegeben werden.

Ein Beispiel:
In den Sommerferien kümmert sich ein Enkel eine Woche um seine Oma. Dafür erhält der Enkel von der Oma einen Lohn von 400€. Die Oma ist dem Pflegegrad zwei zuzuordnen, sodass sie ein jährliches Pflegegeld von 3.984€ bekommt. Da der Lohn unter der Gesamtsumme des Pflegegeldes liegt, braucht der Enkel keine Steuern zahlen. Allerdings muss die Summe ordnungsgemäß in der Steuererklärung angegeben werden.

Ist die Verhinderungspflege als meldepflichtiger Job anzugeben?

Die Pflege eines Pflegebedürftigen kann zum sozialversicherungspflichtigen Job werden und ist damit meldepflichtig. Der Punkt, der darüber entscheidet, ist wie die Verhinderungspflege ausgeführt wird.

Sobald sie erwerbsmäßig und nicht mehr ehrenamtlich ist, wird die Pflege zum „richtigen“ Job. Ehrenamtlich bedeutet, wenn das Geld aus der Verhinderungspflege nur weitergereicht wird. Dies ist solange der Fall, wenn der Lohn unterhalb der des anteiligen Beitrages aus dem Leistungsbeitrag ist. Dabei wird der Gesamtbetrag der Verhinderungspflege auf die Stunden der Pflegezeit heruntergerechnet. Daraus resultiert ein Tagessatz von 38,38€. Der Betrag ergibt sich aus der Rechnung: 1612€ geteilt durch 42 möglichen Tagen pro Jahr.

Sobald der Tagessatz überstiegen wird, zählt die Pflege als erwerbsmäßig und muss angemeldet werden.

Gut zu wissen: Familienangehörige sind von der Regel ausgenommen. Sie dürfen mehr Geld als ehrenamtliche Tätigkeit einreichen.

Ein Beispiel:
Eigentlich wird Thomas von seinem Freund gepflegt. Der Freund fällt für ein Woche aus, da er sich beim Wandern eine Verletzung zugezogen hat. Ein entfernter Bekannter springt als Vertretungshilfe für die eine Woche ein. Thomas möchte ihm als Dankeschön 300€ bezahlen. Nach der Verhinderungspflege steht im 269€ zur Verfügung. Der Lohn übersteigt somit den Betrag der Verhinderungspflege. Es ist keine ehrenamtliche Tätigkeit mehr, sondern erwerbsmäßig. Die nett gemeinte Hilfestellung wird damit zum Job und ist meldepflichtig.

Tipp: Bleibt das Entgelt unter 538€ im Monat, kann die Beschäftigung als Minijob angemeldet werden. Über die Minijobzentrale ist dies in wenigen Schritten möglich. Dies ist Lösung, wenn Sie als Pflegebedürftiger mehr zahlen möchten, als die Verhinderungspflege zulässt.

Wichtige Voraussetzungen für Verhinderungspflege auf einen Blick.

  • Es liegt ein Pflegegrad zwischen 2 und 5 vor.
  • Der zu Pflegende muss durch eine private Pflegeperson mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein. Der Beginn der Pflegezeit wird meist mit dem Zeitpunkt der Genehmigung des Pflegegrades gleichgesetzt.
  • Die Pflegeperson möchte sich vorübergehend, maximal für 6 Wochen, aus der Pflege zurückziehen. (Wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen)
  • Achtung! Wird der zu Pflegende ausschließlich über einen Pflegedienst betreut und nicht von den Angehörigen, können die Angehörigen keine Verhinderungspflege beantragen.

Ihren Antrag auf das Verhinderungspflegegeld stellen Sie bei der entsprechenden Pflege- oder Krankenversicherung. Gern sind wir unseren Kunden bei der Antragstellung behilflich und beraten umfassend zu den Ansprüchen.

Kontaktaufnahme bei allen Fragen zum Thema 24 Stunden Pflege

Bei allen Fragen rund um das Thema 24 Stunden Pflege durch osteuropäische Pflegekräfte ist Lebenshilfe24 Ihr kompetenter und freundlicher Ansprechpartner.

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