Häusliche 24 Stunden Pflege und Betreuung*
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Die Höhe des Pflegegeldes ist einfach berechnet.
Dies gelingt mit unserem Pflegegeldrechner in nur wenigen Schritten.
Weitere Erläuterungen finden Sie unterhalb des Pflegegeldrechners.
Alle Leistungen und der Pflegegrad müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Das Thema ist im Speziellen sehr umfangreich und im Sozialgesetzbuch XI festgehalten. Zu jedem der Begriffe haben wir einen eigenen Ratgeber verfasst. Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen Beiträgen.
Pflegegeld: Das Pflegegeld wird als Aufwandsentschädigung angesehen. Der Angehörige, der den Pflegebedürftigen pflegt, nimmt sich die Zeit, um die Aufgaben zu erledigen. Der Pflegebedürftige kann dem Angehörigen als Dankeschön das Pflegegeld auszahlen. Darüber hinaus können mit dem Pflegegeld mögliche Kosten wie eine polnische Pflegekraft bezahlt werden. Zum Pflegegeld Ratgeber
Pflegegrad: Der Pflegegrad beschreibt, wie pflegebedürftig jemand ist. Es findet eine Einstufung in den Pflegegraden 1 bis 5 statt. Pflegegrad 1 bedeutet das nur wenige Einschränkungen in der Selbstständigkeit vorliegen. Jemand mit Pflegegrad 5 ist dagegen auf einen hohen Unterstützungsbedarf angewiesen. Ohne Pflegegrad ist der Pflegebedürftige nicht berechtigt, Geldleistungen von der Pflegekasse zu erhalten. Weiterlesen: Pflegegrad
Pflegesachleistungen: Die häusliche Pflege kann durch einen Pflegedienst unterstützt werden. Die Kosten, die dadurch entstehen, können mit der Pflegesachleistung beglichen werden. Wer bekommt die Sachleistungen? Das erfahren Sie hier: Pflegesachleistungen
Die Höhe des Pflegegeldes ist in erster Linie vom Pflegegrad abhängig. Liegen starke Beeinträchtigungen vor, ist der Pflegeaufwand höher und somit die Kosten. Das bedeutet, das bei Pflegegrad 5 mehr Pflegegeld ausgezahlt wird als bei Pflegegrad 2.
Neben dem Pflegegeld gibt es noch weitere Leistungen der Pflegekasse. Einige davon können mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Eine beliebte Kombination ist die Pflegesachleistung mit dem Pflegegeld zu verrechnen.
Die Berechnung ist von Hand etwas komplizierter. Dem Pflegebedürftigen steht eine bestimmte Menge an Pflegesachleistungen pro Monat zu. Beispielsweise schöpfen Sie dieses Budget nicht zu 100% aus, sondern nur zu 80%.
Die Größe des nicht ausgeschöpften Anteils, also die 20% dienen zur Berechnung des Pflegegeldes. Dem Pflegebedürftigen stehen resultierend noch 20% des Pflegegeldes zu.
Durch die Kombination sink das Pflegegeld um die prozentuale Menge, die von der Pflegesachleistung verbraucht wurde. Mit anderen Worten: Je mehr Pflegesachleistungen Sie nutzen, desto stärker reduziert sich der Auszahlungsbetrag des Pflegegeldes.
Wie Sie sehen, ist der obenstehende Pflegegeldrechner sehr nützlich. Sie brauchen nichts von Hand berechnen oder die genauen Zahlen auswendig können.
Die beiden Zuschüsse Pflegegeld und Pflegesachleistung sind nur für die Pflegegrade 2 bis 5 vorgesehen. Personen mit Pflegegrad 1 besitzen keinen Anspruch, da sie einen deutlich geringeren Pflegebedarf haben.
Trotzdem kann es zu Kosten kommen, die zum Teil mit dem sogenannten Entlastungsbetrag beglichen werden können. Allerdings fällt die Geldsumme deutlich geringer aus. Der Entlastungsbetrag beläuft sich auf 125€ pro Monat.
Wie die anderen Leistungen müssen Sie die Unterstützung bei der Pflegekasse anfragen.
Die Kosten für Pflegemittel können sehr hoch ausfallen. Es kann vorkommen, dass der Wert, den Sie mit dem Pflegegeldrechner ermittelt haben, nicht ausreicht. Folgende zwei Möglichkeiten bieten sich an, die Kosten dennoch decken zu können:
Zunächst sollten Sie überprüfen, ob der Pflegegrad richtig zugeordnet wurde. Die Gutachter vom MDK oder MEDICPROOF sind Menschen. Es kann zur Fehleinschätzung kommen.
Sind Sie der Meinung, dass eine falsche Einstufung vorliegt, können Sie den Pflegegrad erneut überprüfen lassen. Direkt nach dem Erhalt des Bescheids haben Sie einen Monat Zeit, einen Widerspruch einzulegen.
Erfolg haben Sie nur, wenn Sie eindeutig beweisen können, dass ein höherer Pflegebedarf von Nöten ist. Hilfreich ist es, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Manchmal kommt es vor, das am Tag der Begutachtung ein abweichender Gesundheitszustand vorliegt. Um dies zu dokumentieren ist es ratsam ein Pflegetagebuch zu führen.
Die „Hilfe zur Pflege“ ist eine Sozialhilfe. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Sozialamt Zahlungen übernehmen. Die Unterstützung ist für Menschen gedacht, die aufgrund einer finanziellen Bedürftigkeit nicht für die Kosten aufkommen können.
Es ist ein Nachweis erforderlich der die finanzielle Lage beschreibt. Dabei werden Vermögenswerte zur Berechnung hinzugezogen. Hierbei gibt es viele Einzelheiten und Sonderregelungen. Am besten informieren Sie sich direkt beim Sozialamt.
Pflegebedürftige Personen können selbst bestimmen, ob Leistungen als Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Findet eine Kombination beider Leistungen statt, spricht man von Kombileistungen. Kombileistungen kommen zum Beispiel dann in Frage, wenn die zu pflegende Person möglicher Weise mit Hilfe einer Pflegekraft aus Polen, einer sog. 24 Stunden Betreuung gepflegt wird und gleichzeitig auch bestimmte Pflegsachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden. In diesem Fall haben Sie einen prozentualen Anspruch auf den Rest des Pflegegeldes, das durch die Pflegesachleistungen nicht aufgebraucht wurde.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden. Auf diese Weise kann eine optimale finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse gewährleistet werden, wenn der zusätzliche Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes zu der 24 Stunden Pflege gewünscht wird. Es ist ein Nachweis erforderlich der die finanzielle Lage beschreibt. Dabei werden Vermögenswerte zur Berechnung hinzugezogen. Hierbei gibt es viele Einzelheiten und Sonderregelungen. Am besten informieren Sie sich direkt beim Sozialamt.